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Die Hugenotten in Brandenburg-Preußen und Berlin

Im Oktober 1685 schloß der französische König Ludwig XIV. in einem in Fontainebleau erlassenen Edikt seine Untertanen mit calvinistischem Bekenntnis (Hugenotten) aus der Rechtsgemeinschaft aus. Damit wurde das Prinzip der religiösen Toleranz für ungültig erklärt, das von Henri IV. im Edikt von Nantes 1598 eingeführt und von Ludwig XIII. im sog. Gnadenedikt von Alais bestätigt worden war. Durch seine Verordnungen von Fontainebleau schloß Ludwig XIV. alle protestantischen Kirchen und Schulen; die Pfarrer standen vor der Wahl, sich entweder von ihrem Glauben loszusagen oder das Land zu verlassen. Für die calvinistischen Kinder wurden katholische Schulen eingerichtet und sie mußten sich taufen lassen. Die Mehrzahl der protestantischen Familien wählte die Emigration. In kurzer Zeit verließen rund 200 000 Menschen aller Gesellschaftsschichten und Berufe Frankreich. Sie gingen vor allem nach Holland, England und Brandenburg. Schon einen knappen Monat nach der Entscheidung Ludwigs XIV. erließ der Kurfürst von Brandenburg, Friedrich Wilhelm, am 29.10.1685 in Potsdam ein Edikt, in dem er die französischen Hugenotten einlud, sich in seinem Land niederzulassen. Der Kurfürst schenkte den Franzosen, den „wegen des heiligen Evangelii und dessen reiner Lehre angefochtenen und bedrengten Glaubens-Genossen“ Ackerland, Stadtrechte, gewährte Handwerkern den Eintritt in die Zünfte, gab den Besitzern von Manufakturen Privilegien, befreite sie für 15 Jahre von den Steuern, verlieh dem Adel Ämter und Würden und allen Hugenotten eine eigene Kirchen- und Gerichtsorganisation. Rund 30 000 Vertriebene kamen nach Brandenburg. Sie siedelten sich vor allem in Berlin an, wo sie bald schon eine wichtige Rolle in Wissenschaft, Kultur und Wirtschaft spielten. Im brandenburgischen Pommern entstanden erste französische Gemeinden 1687 in Stargard und 1699 in Kolberg und Stolp. Der brandenburgische Kurfürst Friedrich III. setzte einen französischen Consistoire Supérieur als Kirchenbehörde für die Hugenotten des ganzen Landes ein. Nach der Inbesitznahme Stettins durch den preußischen Staat 1721 begannen sich auch hier französische Calvinisten niederzulassen, insbesondere Handwerker. Friedrich Wilhelm I. bestätigte alle ihre Privilegien und berief in Stettin eine eigene französische Kirchenverwaltung, das Französisch-reformierte Consistorium, dem alle Hugenottengemeinden der Provinz Pommern unterstanden. Dem Konsistorium gehörten zwei Pfarrer der Stettiner Gemeinde, sechs Älteste und ein Kämmerer an. Das Konsistorium unterstand dem Oberkonsistorium in Berlin. 1724 gehörten der Stettiner Gemeinde, deren Kirche die St. Otto-Kapelle im Schloß war, rund 700 Personen an. Die Hugenotten spielten im wirtschaftlichen Leben der Stadt eine große Rolle, hauptsächlich im Handel, im Manufakturwesen und im Handwerk. In der Mitte des 19. Jahrhunderts hatten sie sich vollständig an die deutsche Bevölkerung Stettins assimiliert, auch wenn sie bis 1945 ihre kirchliche Sonderstellung behielten.
Quelle: http://www.bkge.de/archiv-stettin.php?register=503

Siehe auch: Hugenotten in Berlin.


 
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